Hausordnung
vom Schulgemeinschaftsausschuss am 01. Februar 2023 beschlossen
1) Verhalten:
- Höfliches Benehmen und angemessene Kleidung werden vorausgesetzt. Laufen,Drängen und Stoßen sind aus Sicherheitsgründen zu vermeiden.
- In die Schule sind ausschließlich Gegenstände, die für den Schul- und Unterrichtsgebrauch benötigt werden, mitzunehmen. Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen ist verboten. Zuwiderhandeln wird durch entsprechende disziplinäre Maßnahmen (siehe Sanktionen!) geahndet.
- Essen ist während des Unterrichts verboten. Trinken ist in einem gesundheitsförderlichen Maße gestattet. Getränke auf den Tischen sind nur in geschlossenen Behältern erlaubt. Die Mitnahme einer Jause bzw. von Getränken in die Funktionsräume ist strengstens untersagt. Kaugummikauen ist im gesamten Schulgebäude verboten.
- Während des Schulbetriebes müssen elektronische Geräte, die keinem Unterrichtszweck dienen, lautlos geschaltet und in der Schultasche oder im Spind nicht sichtbar verwahrt werden. Diese dürfen ausschließlich von SchülerInnen der 6. – 8. Klassen in ihren Klassenräumen außerhalb des Unterrichts verwendet werden.
Die Abnahme von elektronischen Geräten, die keinem Unterrichtszweck dienen, soll konsequent erfolgen. Die mehrmalige Abnahme zieht eine Verschlechterung der Verhaltensnote nach sich. - Die Schule ist ein Arbeitsplatz und daher in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Werabsichtlich oder fahrlässig Schuleigentum oder fremdes Eigentum nachweislich beschädigt oder verschmutzt, ist zur Wiedergutmachung verpflichtet.Beschädigungen sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
- Auf der gesamten Schulliegenschaft ist die Konsumation sämtlicher Suchtmittel strengstens verboten!
2) Administrative Regeln:
- Schülerinnen und Schüler haben rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts anwesend zu sein. Sollte der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin 10 Minuten nach dem Läuten noch nicht in der Klasse sein, hat dies der Klassensprecher/die Klassensprecherin im Konferenzzimmer oder Sekretariat zu melden.
- Absenzen: Elternhaus und Schule achten auf den regelmäßigen Schulbesuch der Schüler/innen.
Bei krankheitsbedingter Abwesenheit verständigen die Erziehungsberechtigten innerhalb von drei Tagen mündlich oder schriftlich die Schule.
Die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht bis zu einem Tag erteilt der Klassenvorstand/die Klassenvorständin, für eine Schulbefreiung ab zwei Tagen muss im Vorhinein die Zustimmung der Direktorin eingeholt werden. Über absehbare Absenzen muss der Klassenvorstand/die Klassenvorständin im Voraus informiert werden.
Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler/innen nur mit Erlaubnis der zuständigen Lehrperson (1 Stunde), des Klassenvorstands/der Klassenvorständin oder der Direktorin (mehrere Stunden) das Schulgebäude verlassen.
In krankheitsbedingten Fällen sind die Erziehungsberechtigten telefonisch über das Sekretariat zu verständigen; die kranken Schüler/innen sind von den Erziehungsberechtigten in der Klasse abzuholen.
Der Aufenthalt im Krankenzimmer ist nur unpässlichen Schüler/innen vorübergehend erlaubt. - Der Wechsel in einen anderen Unterrichtsraum hat in Ruhe und nicht früher als notwendig zu erfolgen. Jede Klasse hat ihren Unterrichtsraum sauber zu verlassen. Bei Unterricht in den Funktionsräumen (PH, CH, INF, BIU, BE, WE, ME) warten die Klassen am Ende der Pause in Ruhe vor den betreffenden Räumen.
- Plakate oder Informationen der Schulpartner dürfen nur nach Zustimmung durch die Direktion (Stempel und Unterschrift) an dafür vorgesehenen Anschlagtafeln bzw. –flächen angebracht werden. Dasselbe gilt für das Austeilen von Werbematerial (Flyer, Broschüren, etc).
- Während der großen Pause sind die Klassenräume ordentlich zu lüften; dieGangfenster bleiben grundsätzlich geschlossen. Das Sitzen auf Fensterbänken sowieauf Mauern und Geländern ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt.
- Bei Schönwetter können während der großen Pause der Schulhof und derSchulgarten benützt werden. Beim ersten Läuten nach der großen Pause (10.40 Uhr) begeben sich die Schüler/innen wieder in ihre Klassen. Das Verlassen des Schulhofes während der Pausen ist nicht gestattet.
Einzige Ausnahme: Die Schülerinnen und Schüler der 6. – 8. Klassen dürfen in den Freistunden und in der großen Pause nur mit Genehmigung (Unterschrift) der Eltern das Schulgelände verlassen. - Die Flaschen und Becher der Getränkeautomaten bitte wieder in die Sammelbehälterzurückstellen.
- Getrennte Müllentsorgung ist gesetzlich vorgeschrieben: Daher sind alle Pausenabfälle sortiert in die dafür vorgesehenen Abfalleimer zu werfen.
- Die Klassenordner/innen sind in besonderer Weise für die Ordnung in den Unterrichtsräumen verantwortlich. Ihre Aufgaben sind den Klassenraum zu lüften, die Tafel zu löschen, das Licht abzuschalten und nach Unterrichtsende die Fenster zu schließen. Auf dem Boden liegender Abfall muss entfernt werden, damit das Reinigungspersonal ungehindert arbeiten kann.
- Die Stühle sind nach Unterrichtsschluss auf die Tische zu stellen.
- Anschläge in den Klassenräumen bedürfen der Bewilligung des Klassenvorstands/der Klassenvorständin; Anschläge auf den übrigen Anschlagtafeln bedürfen der Bewilligung der Direktorin.
- Fundgegenstände sind im Sekretariat zur Verwahrung abzugeben.
- Die Schülerinnen und Schüler werden ersucht, aus Sicherheitsgründen keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände in die Schule mitzubringen. Für deren Verlust kann die Schule – auch wenn sie im Kästchen versperrt wurden – keine Haftung übernehmen.
3) Parkplätze:
Die Fahrräder müssen im Fahrradraum (Eingang Josef-Egger-Straße) oder an den Fahrradständern im Freien abgestellt werden. Bitte keine Fahrräder an den Hauswänden, Zäunen oder auf Gehsteigen abstellen.
Mopeds und Motorräder sind auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen zu parken.
4) Schulfremden Personen ist der Zutritt in das Schulgebäude und in die Klassenräume verboten.
Verstöße gegen die Hausordnung – Konsequenzen:
- belehrendes Gespräch mit dem Klassenvorstand/der Klassenvorständin
- belehrendes Gespräch mit der Direktorin
- Heranziehung zu Reinigungs- und Wiedergutmachungsaktionen
- bei groben Verstößen eine Verwarnung durch die Direktorin mit Verständigung der Erziehungsberechtigten
- im Wiederholungsfall Disziplinarkonferenz und Antrag auf Androhung des Schulausschlusses durch die Lehrer/innenkonferenz
- Schulausschlussverfahren
- gröbliche Verletzungen der Persönlichkeitsrechte von Schüler/innen bzw. Lehrer/innen werden ausnahmslos angezeigt
- bei missbräuchlicher Verwendung von Handys und elektronischen Geräten werden diese in der Direktion bis zum Unterrichtsende, (im Wiederholungsfalle oder unter besonderen Umständen) bis zu drei Tage einbehalten. Eine Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten und weitere Schritte können folgen.
Im Übrigen sind die von der Republik Österreich erlassenen Schulgesetze und Verordnungen zu beachten.
Die Schulgemeinschaft des BG/BRG